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Geld Senden

Die Prozedur ist denkbar einfach:
Kommen Sie einfach während der Bürozeiten zu uns - wir erledigen alles für Sie! Sie bringen lediglich das zu überweisende Geld und Ihren Personalausweis bzw. Paß (mit Meldebestätigung) mit. Wenn Sie nicht persönlich kommen wollen oder können, haben Sie selbstverständlich trotzdem die Möglichkeit, unseren Service zu nutzen. - Ihnen steht die Möglichkeit der Fernüberweisung zur Verfügung

Fernüberweisungen

Alle Kunden, die ein Finanztransfergeschäft (Geldüberweisung) durchführen wollen, sind nach Maßgabe des § 1 Abs. 5 des Geldwäschegesetzes zur Identifizierung verpflichtet. Diesem Gesetz sowie der Empfehlung der BaFin folgend, führen wir seit dem 01.06.2006 unabhängig von der Höhe der Überweisung, eine Pflicht-Identifizierung unserer Kunden durch. Das bedeutet, daß wir uns einen Personalausweis oder Paß zur Identifikation unseres Kunden vorlegen lassen und eine Fotokopie des Dokumentes archivieren müssen.

Kunden, die nicht persönlich zu uns kommen, bedienen sich des PostIdentVerfahrens. 
Alternativ hierzu gibt es die Möglichkeit, sich durch einen Angestellten der kontoführenden Bank oder einer anderen Amtsperson mittels unseres Formulars identifizieren zu lassen.

Fragen Sie uns danach, wir erklären es Ihnen gern!